NACHHALTIGKEIT BEI ZD AUTOMOTIVE

CORPORATE IDENTITY & UMWELTSCHUTZ

Nachhaltigkeit ist die Basis für alle Geschäftstätigkeiten der ZD Automotive GmbH. Denn ohne diese ist verantwortungsvolles Handeln und Wirtschaften nicht möglich. Unser Begriff von Nachhaltigkeit vereint vier verschiedene Bereiche, welche sowohl von uns, als auch unseren Zulieferern, jederzeit berücksichtigt werden müssen. Konkret legen wir besonders hohen Wert auf Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, Business Ethik und Transparenz.

Ziel dieser Richtlinie zur Nachhaltigkeit ist der Schutz unserer Angestellten, sowie der Umwelt und ein ethisch korrektes Handeln. Wir erwarten außerdem von unseren direkten Lieferanten und Partnerunternehmen, dass sie sowohl unsere Richtlinien einhalten, als auch diese ihrerseits an ihre Unterauftragnehmer weitergeben und die Einhaltung sicherstellen. Damit müssen unsere Partner, direkte Zulieferer und indirekte Zulieferer diese Richtlinie einhalten. So können wir sicher gehen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der folgenden Umwelt- und Sozialstandards angeboten werden können.

ARBEITSBEDINGUNGEN UND SCHUTZ DER MITARBEITENDEN

1. Verbot von KinderarbeitIn keiner Phase der Produktion und des Handels darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Deshalb setzen wir, wie auch unsere Zulieferer, die ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung und den Schutz der Kinder, insbesondere Nr. 138, proaktiv durch. Dies gilt auch für die Beschaffung und den Einsatz jeglicher Rohstoffe in unseren Produkten.

2. Löhne, Sozialleistungen und ArbeitszeitenUm unsere Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitenden zu zeigen, halten wir selbstverständlich alle gesetzlichen, tariflichen oder ILO Standards bezüglich der Arbeitszeit, Überstunden und dem Lohn ein, je nachdem welche Regelung strenger ist. Zusätzlich bietet die ZD Automotive GmbH ihren Angestellten weitere Unterstützung, sowie Sozial- und Zusatzleistungen, welche weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen.

3. Freie Wahl der BeschäftigungWir akzeptieren keinerlei Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, weder bei uns, noch unseren Zulieferern. Daraus folgt, dass die Beschäftigten jederzeit, unter Einhaltung der üblichen Fristen, die Freiheit haben müssen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ebenso darf von ihnen nicht verlangt werden, dass sie ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung aushändigen.

4. VereinigungsfreiheitWir schätzen unsere Arbeitnehmer und deren Meinung. Dementsprechend haben diese immer das Recht, offen mit der Unternehmensleitung oder ihren Vorgesetzten über die Arbeitsbedingungen zu kommunizieren, ohne dabei Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie haben außerdem immer das Recht, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.

5. Gesundheit und SicherheitDie Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist der wichtigste Aspekt des Arbeitsschutzes. Um diese gewährleisten zu können, halten wir alle nationalen Bestimmungen ein, setzen auf gesundheitsfreundliche Arbeitsplätze, stressmindernde Arbeitszeitmodelle und forcieren eine ständige Weiterentwicklung der Arbeitsplätze und -bedingungen zur Verbesserung der Gesundheit.

6. Verbot von Disziplinarstrafen, Belästigung und DiskriminierungsverbotWir dulden keinerlei Formen von Diskriminierung. Besonders hervorgehoben werden soll das Verbot einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Kultur, der Religion, der Hautfarbe, der Sprache, der Weltanschauung, der politischen Ansichten, des Alters und der Sexualität. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Lieferanten und Partner, wie auch das Verbot jeglicher physischer oder psychischer Strafen für Mitarbeitenden. Insbesondere auch dann, wenn Mitarbeitende Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstoßen. Des Weiteren ist jegliche Form der Belästigung am Arbeitsplatz strengstens untersagt.

Wir organisieren bei Bedarf Schulungen zu den Arbeitsbedingungen und Menschenrechten, um diese Richtlinien allen unseren Mitarbeitenden zu vermitteln und diese darüber aufzuklären.

UMWELTSCHUTZ

1. UmweltverantwortungUmweltschutz kann nur gelingen, wenn sich die gesamte Gesellschaft daran beteiligt. Deshalb sind auch Unternehmen in der Pflicht, sich aktiv um den Umweltschutz zu kümmern. Um dies zu verwirklichen, haben wir uns dem Vorsorgeprinzip verschrieben, ergreifen Initiativen zur Förderung der Umweltverantwortung und treiben die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien voran.

2. Umweltfreundliche ProduktionIn allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung hat dabei die Umsetzung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien, Arbeitsabläufen und Ausstattungen. Deren Ziele sind vor allem die Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen. Ebenso ist der Schutz der Luftqualität stets durchzusetzen. So müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um mindestens die gesetzlichen Standards einzuhalten, zusätzlich sollen weitere Konzepte zur Senkung der Luftverschmutzung auf das absolut notwendige Minimum entwickelt werden. Auf diese Weise wollen wir die von uns verursachte Umweltbelastung so gering wie möglich halten.

3. Umweltschonende Produkte und DienstleistungenUm unser gesamtes Angebot so ökologisch verträglich wie möglich zu gestalten, müssen alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte und deren Vorstufen, die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, müssen streng kontrolliert werden, um einen Schaden an der Umwelt zu vermeiden. Dafür ist ein Gefahrenstoff-Management einzurichten, damit potenziell gefährliche Stoffe durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet, wiederverwendet und entsorgt werden können. So gehen wir sicher, dass unsere Produktion den geringstmöglichen Umwelteinfluss hat.

4. Verantwortungsbewusste RohstoffbeschaffungUm die gesamte Lieferkette umweltverträglich zu gestalten, verlangen wir von unseren Lieferanten, dass diese eine verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind deshalb nicht erlaubt. Die Verwendung und Beschaffung von Rohstoffen, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, wie zum Beispiel Konfliktmineralien, ist ebenfalls ausgeschlossen. Um diese Regelungen konsequent anwenden zu können, sind die Lieferanten daher verpflichtet, die Herkunft und Bezugsquellen der von ihnen verwendeten Rohstoffe offenzulegen.

Wir organisieren bei Bedarf Schulungen zum Umweltmanagement, um diese Richtlinien allen unseren Mitarbeitenden zu vermitteln und diese darüber aufzuklären.

BUSINESS ETHIK

1. KorruptionsbekämpfungKorruption beschädigt in hohem Maße die Wirtschaft, das Vertrauen und den fairen Wettbewerb. Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen erwarten wir deshalb ein Höchstmaß an Integrität, sowohl bei Geschäften mit uns, als auch mit unseren Zulieferern und Partnern. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten und wird von uns geahndet. Um Interessenskonflikte, vor allem im Management und in Entscheidungspositionen, vorzubeugen, oder, falls aufgetreten, zu regeln, müssen gewichtige politische Ämter und Entscheidungspositionen der Geschäftsführung gemeldet werden. Da die Integrität und das Vertrauen in ZD Automotive höchsten Stellenwert hat, sind Positionen, aus denen Interessenskonflikte auftreten können, nicht akzeptabel.

2. Sicherheit und QualitätWir stehen mit unserem Namen für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Um dieses Versprechen halten zu können, müssen unsere Zulieferer garantieren, dass alle Produkte und Leistungen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können. Das gleiche Versprechen geben wir unseren Kunden und Partnern.

3. ManagementsystemeUm alle vorangehenden Regulierungen umsetzen zu können, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie Managementsysteme unterhalten, durch welche die Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der aufgeführten Grundsätze gewährleistet wird. Des Weiteren bevorzugen wir Lieferanten, welche aktiv ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO TS 16949, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 sowie OHSAS 18001 für Arbeitssicherheit oder gleichwertige Systeme umsetzen. Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, welche gegen die Regeln dieser Nachhaltigkeitsregulierungen verstoßen, sind nicht möglich.

4. Fairer WettbewerbWir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese unaufgefordert die internationalen und nationalen Gesetze zur Wahrung des fairen Wettbewerbs einhalten. Hierzu gehören insbesondere auch die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb und die Kartellgesetze. Absprachen mit Konkurrenten über Preise, Verkaufskonditionen, Mengenbeschränkungen, Gebietsaufteilungen oder über Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen sind strengstens verboten.

5. Schutz des geistigen EigentumsSchutz des geistigen Eigentums, der Rechteinhaber und des Know-Hows haben für uns einen besonders hohen Wert. Dementsprechend nutzen wir keine Technologien, Anwendungsabläufe und Waren, welche geistiges Eigentum verletzen oder Plagiate sind und stellen selbstverständlich keine solchen her. Gleiches erwarten wir von unseren Lieferanten.

6. Ausfuhrkontrollen und WirtschaftssanktionenUm eine wirksame Bestrafung von Vergehen und Sanktionen zu ermöglichen, hält sich ZD Automotive strikt an alle offiziellen Beschränkungen bezüglich des Imports, Exports und der Wiederausfuhr von Waren, Dienstleistungen, Technologien, Know-How und Software. Diese Einschränkungen können sowohl Länder, als auch Regionen, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen betreffen.

Wir organisieren bei Bedarf Schulungen zur Unternehmensethik, um diese Richtlinien allen unseren Mitarbeitenden zu vermitteln und diese darüber aufzuklären.

TRANSPARENZ

1. Information der Geschäftspartner und MitarbeitendenUm diese Richtlinien allen Beteiligten zugänglich zu machen, muss sie in der lokalen Sprache in den eigenen Einrichtungen und denen der Geschäftspartner ausgehängt, oder den Mitarbeitenden in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden.

2. Elektronische FormUm die Zugänglichkeit so einfach wie möglich zu gestalten, ist die aktuellste Form der Richtlinie jederzeit unter folgenden Link auf unserer Webseite abrufbar.

3. Überwachung und NachweispflichtPotenzielle Lieferanten haben uns auf Anfrage alle notwendigen Informationen für eine Ersteinschätzung korrekt und umfassend im Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen. Darüber hinaus müssen sie uns weitere Informationen zur Verfügung stellen, die die Einhaltung der Richtlinie für Nachhaltigkeit nachweisen. Wir haben das Recht, die Umsetzung dieses Kodex zu kontrollieren und jederzeit mit Hilfe von Lieferanten-Audits zu überprüfen. Sollten Verstöße gegen die Richtlinien vorfallen, müssen uns die Lieferanten unverzüglich und unaufgefordert über alle Ereignisse unterrichten.

4. Schutz von WhistleblowernUm die Umsetzung und Kontrolle dieser Richtlinie zu ermöglichen, schützen wir Whistleblower vor allen negativen Konsequenzen. Konkret darf niemand, der Verstöße gegen diese Richtlinien meldet, veröffentlicht oder aufdeckt, dafür in welcher Form auch immer bestraft werden. Dies beinhaltet auch das Androhen von Straf- oder Disziplinarmaßnahmen.

5. Finanzielle Verantwortung und Offenlegung von InformationenAls Firma übernehmen wir selbstverständlich unsere gesellschaftliche Verantwortung, vor allem in Hinblick auf unsere Finanzen und der Transparenz. Wir führen und pflegen unsere Geschäftsunterlagen, wie beispielsweise Finanzberichte und Qualitätsberichte, gewissenhaft und berichten dafür im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen. Unsere Bücher und Aufzeichnungen werden nach geltendem Recht und den allgemeingültigen Rechnungslegungsgrundsätzen geführt. Zur Aufzeichnung und Pflege gehört auch die gesetzliche Offenlegung von finanziellen, wie auch nicht-finanziellen Informationen, welche sich sowohl an den Vorschriften, als auch an den branchenüblichen Maßstäben, orientiert.

ZD Automotive GmbH

Großmehring, 2020

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